Was ist eigentlich die Biersteuer?
Was befindet sich eigentlich hier dem Begriff der Biersteuer? Wir haben für euch einmal die Entstehungsgeschichte, den Nutzen und die eigentliche Bedeutung der Biersteuer herausgesucht. Gleich eines vorweg, Deutschland nimmt nach ersten Schätzungen im Jahr 2009 rund 725 Mio. Euro, Europa rund 57 Milliarden Euro, durch die Biersteuer ein.
Die Biersteuer entstand in einer Zeit, als das Bier noch völlig rein und trübe getrunken wurde, nämlich in den mittelalterlichen deutschen Städten. Damals hieß sie Malzaufschlag, Bierziese, Bierungeld oder Bierpfennig und wurde bereits gesetzlich geregelt. Im Jahre 1542 wurde in Bayern ein erstes Biersteuergesetz erlassen. Im Jahre 1871 wurde dann das Norddeutsche Brausteuergebiet dem Deutschen Reich übertragen.
Die Länder Bayern und Baden Württemberg wollten allerdings ihre Kompetenzen behalten und erkauften sich diese durch Zahlungen an das Deutsche Reich. Erst nach dem ersten Weltkrieg übernahmen auch die beiden eigenständigen Länder das Reichsteuergesetz, konnten aber die Einnahmen aus der Biersteuer für sich behalten. Im Jahre 1949 bekam die Biersteuer ihren heutigen Status und wird seitdem von der Bundesfinanzbehörde verwaltet.
Die Biersteuer ist eine Verbrauchersteuer und steht den Ländern zu. Die Verteilung der Biersteuer unter den Bundesländern bestimmt sich dabei nach dem Betriebssitz der Steuerschuldner (Hersteller, Lagerinhaber und Importeure). Es ist also nicht entscheidend, in welchem Bundesland das Bier getrunken wird.
Die Steuer wird auf “Bier aus Malz” und auf “Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken” bezogen. Alkoholfreies Bier, welches einen Alkoholgehalt bis 0,5 % vol hat, unterliegt nicht der Biersteuer.
Die Abgabe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt (Grad Plato) des Bieres. Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Liter normales Vollbier, mit einem 12 Grad Plato, ergibt etwa 9 Cent Biersteuer.
Übrigens gibt es auch Bier, welches von der Steuer befreit ist. Dieses ist der Fall, wenn das Bier zum Beispiel für die Herstellung von Essig, Lebensmitteln oder Arzneimitteln verwendet wird.
Auch die Arbeiter in Brauereien, welche einen bestimmte Menge Bier mit nachhause nehmen dürfen, müssen dafür keine Steuern begleichen. Glück haben auch Haus- und Hobbybrauer, welche ihr Bier für den eigenen Verbrauch herstellen. Allerdings darf die Menge nicht mehr als zwei Hektoliter im Jahr überbieten. Auch Brauereien mit einem Gesamtabsatz von weniger als 200.000 Hektoliter können ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen. Allerdings müssen diese unabhängig von anderen Brauereien sein.
Weitere Einzelheiten sowie die genaue Worterläuterung des Biersteuergesetzes gibt es hier: klick
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[...] Zollamt anzumelden, auch wenn er unter 200 Litern liegt. Alles was darüber liegt ist sogar Biersteuer pflichtig (weitere Infos bei Zoll.de – Besonderheiten Haus- und Hobbybrauer). Ebenso dient das Bier [...]
Alles was spass macht wird in Deutschland besteuert. Vielleicht sollte ich auch anfangen in einer Brauerei arbeiten um die Steuer zu umgehen. Im Vergleich zum europäischen Ausland kann man sich aber kaum über die Preise beschweren. In Schweden z.b. ist die Alkoholsteuer dermassen hoch, dass Biertrinken einfach kein Spaß macht.
Sehr richtig Jonas! In Skandinavien ist Alkohol echt ganz teuer. Da kann es sich als normalverdiener nicht leisten mal gemütlich was trinken zu gehen. Aber es scheint die Biersteuer ja schon echt lange zu geben.