Kolumne: Beer? Nein Danke! Teil 1

Felix | 20. Mai 2009 | Kommentare (3)

Regelmäßige Leser werde schon festgestellt haben, dass alle Autoren/Redakteure von Lieblingsbier.de das Reinheitsgebot von 1516 unterstützen. Ist ja an sich auch kein Wunder, denn wo findet man heute noch so ein reines Lebensmittel wie Bier?

Natürlich hat sich das Reinheitsgebot im Laufe von einigen hundert Jahren verändert, so ist z.B. die Verwendung von Weizen (für leckeres Weißbier) heutzutage ohne weiteres gestattet. Im Jahre 1516 durfte Weizen hingegen nicht zum Bierbrauen verwendet werden, es wurde zur Ernährung der Bevölkerung, zum Brotbacken verwendet.
Streng genommen war nicht einmal Malz laut Reinheitsgebot erlaubt, denn es ist explizit von “gersten, hopfen und wasser” die Rede – kein Wort von Malz. Auch die Hefe taucht im Original Reinheitsgebot nirgendwo auf, was allerdings nicht verwundern sollte, denn dieser Mikroorganismus wurde erst sehr viel später “entdeckt”.

Das “neue” Reinheitsgebot erlaubt statt Gerste also vermälztes Getreide (wie Weizen, Roggen und natürlich Gerste), Hopfen (auch Hopfenprodukte, sofern sie nur mechanisch/physikalisch und nicht chemisch behandelt wurden), Wasser und Hefe (von denen es auch wieder einige verschiedene gibt – denken Sie bloß mal an ober- und untergärig, Sherry- oder Champagnerhefe).

Bei der Produktion von Bier werden aber noch andere Substanzen verwendet, die nicht im Reinheitsgebot auftauchen: Kieselgur zur Bierfiltration oder Polyvinylpolypyrrolidon (kurz PVPP) zur Entfernung von unerwünschten Polyphenolen mit PVPP-Filtern aus dem Bier, neben anderen.

Wird das Reinheitsgebot hier ad absurdum geführt? Wird der Verbraucher betrogen und an der Nase herumgeführt? Mitnichten. Ganz salopp ausgedrückt kann der Brauer seinem Bier zusetzen was immer er will – er muss nur in der Lage sein dieses “Etwas” zu 100% wieder aus dem Bier zu entfernen, d.h. es darf nichts im Bier gelöst werden (sowohl Kieselgur als auch PVPP klären das Bier mittel ihrer physikalischen Eigenschaften). Gesundheitsgefährdende Stoffe sind natürlich hierbei komplett ausgeschlossen!

Anders sieht es wiederum in Ländern aus, in denen kein Reinheitsgebot den Verbraucher schützt. Viele dieser Länder haben keine so tiefverwurzelte Bierkultur wie Deutschland, und so wäre das Reinheitsgebot in diesen Ländern tatsächlich niemals zustande gekommen. Auch wachsen Gerste und Weizen in manchen Gegenden wegen den klimatischen und/oder geologischen Gegebenheiten nur sehr schlecht bis gar nicht, d.h. es müssten andere Stärkelieferanten herangezogen werden. Sehr oft wurde und wird immer noch Reis benutzt: billig, schnell wachsend, einfach zu handhaben, enthält viel Stärke.

Nachteil: aus Reis kann man kein Reismalz herstellen, d.h. es werden keine “reis-eigenen” Enzyme gebildet oder freigesetzt. Um die Stärke aber trotzdem in Zucker zu überführen muss man also entweder Malz zugeben, oder aber künstliche Enzyme zusetzen. Somit darf Reis, oder jedes andere unvermälzte Getreide, nach dem Reinheitsgebot nicht verwendet werden.

Dann gibt es ja noch die ganzen aromatisierten Biere, wie z.B. Erdbeerbier (vgl. folgenden Artikel auf Lieblingsbier.de), Blaubeerbier, Anisbier, Pizzabier und ähnliche. Hier kann natürlich keine Rede mehr vom Reinheitsgebot sein; was aber noch schlimmer ist, das hier meistens noch nicht mal von natürlichen Zutaten die Rede sein kann. Wer richtige Blaubeeren im Blaubeerbier sucht, der sucht oft vergeblich. Hier mal ein Foto von den Inhaltsstoffen des am meisten verwendeten Blaubeeraromas in Nordamerika:

Bild Andi


Gehen wir das mal zusammen durch:
High Fructose Corn Syrup
In den USA hat die zu High Fructose Corn Syrup (HFCS) verarbeitete Variante eine hohe wirtschaftliche und gesundheitliche Bedeutung, da es dort für die überwältigende Mehrheit aller Softdrinks als kalorisches Süßungsmittel eingesetzt wird. HFCS kann seit 1972 kostengünstig durch eine enzymatische Reaktion hergestellt werden. (…) Ein gesundheitliches Problem entsteht möglicherweise dadurch, dass der Zucker nicht mehrheitlich aus Glucose, sondern aus Fructose besteht. Im Gegensatz zur Glucose wird die Fructose insulinunabhängig verstoffwechselt. Da Insulin indirekt einen Anteil an der Erzeugung des Sättigungsgefühls hat und zudem Fructose in höheren Mengen die Fettsynthese fördern soll, kann durch den starken Einsatz von HFCS als Süßstoff möglicherweise Übergewicht entstehen. (aus Wikipedia)

Plum Juice Concentrate
übersetzt: Pflaumensaftkonzentrat. Interessant, dass “Blaubeerbier” aus zum überwiegenden Teil Pflaumenaroma besteht.

Propylene Glycol
heißt auch auf Deutsch Propylenglycol. Bemühen wir noch einmal die gute Wikipedia:
Propylenglycol ist in Lösungsmitteln und in Hygieneartikeln wie Hautcremes, Zahnpasta und Deos als Feuchthaltemittel und Weichmacher enthalten. (…) Propylenglycol darf als Trägerstoff und Trägerlösungsmittel für Farbstoffe, Antioxidationsmittel, Emulgatoren und Enzyme verwendet werden. (…) Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und trägt die Bezeichnung E 1520.

Weitere Anwendungen: Gefrierschutzmittel, Nebelmaschinen, De-icing für Flugzeuge, Farbe für Schwarzlicht-Tätowierungen.

Die Frage was das im Bier (oder jedem anderen Lebensmittel) zu suchen hat kann ich nicht beantworten.

Water – Wasser

Blueberry Juice Concentrate
Ah, da ist ja endlich der Blaubeergeschmack. Immerhin “schon” an fünfter Stelle in der Liste. Die Auflistungen von Lebensmittel-Ingredienzien folgen in Nordamerika denselben Regeln wie in der EU: wovon am meisten drin ist muss an erster Stelle der Liste, und wovon am wenigsten drin ist kommt an letzter Stelle. An fünfter Stelle bei insgesamt nur sechs Zutaten heißt also, dass nicht unbedingt besonders viel an Blaubeersaftkonzentrat vorhanden ist.

Citric Acid
Zitronensäure. Zitronensäure und ihre Salze werden zur Konservierung und als Säuerungsmittel von Lebensmitteln verwendet, beispielsweise in Getränken. (…) Zitronensäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 330 zugelassen.

Analog dazu sehen auch alle anderen Fruchtaromen aus: mal mehr Mal weniger Chemie drin. Ob das etwas ist was man unbedingt zu sich nehmen möchte, das muss jeder für sich selber beantworten; Ich persönlich sehe lieber davon ab.

Im zweiten Teil dieses Beitrags über die Abarten des Reinheitsgebotes werde ich dann auf viele weitere Stoffe eingehen, zum Beispiel Karrageen, Fermcap-S, Polydimethylsiloxan und vielen weiteren tollen Mittelchen.

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Kommentare (3)

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  1. Heiko sagt:

    Es ist schon schlimm, was alles im Bier landet. Noch schlimmer ist es, wenn die Leute das gute Bier mit irgendetwas verwässern (Cola-Weizen (mein Spitzname dafür: Cocktail für Arme), Bananen-Weizen, Goaßnmaß,…). Von den Desperados-Trinkern mal ganz abgesehen, die doof schauen, wenn ich ihnen erkläre, daß dieses Pseudobier aus Frankreich kommt und nich aus Mexiko, wie die meisten denken).

    Prost!

  2. Roman sagt:

    Habe ich das jetzt nur übersehen oder steht in dem Artikel gar nicht, dass auch Zucker im Reiheitsgebot für obergäriges Bier erlaubt ist?

    “Deutsches Biersteuergesetz
    Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gestenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
    Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr- Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.”

    Die Deutschen beziehen sich immer auf ihr Reinheitsgebot und mischen auf der anderen Seite Bier mit allem was nur geht – man denke nur an Veltins V Cappuchino oder die ganzen Tequilla Biere. Ist das konsequent? Blödsinn!!
    Warum das Reinheitsgebot Schrott ist:

    http://www.europeanbeerguide.net/german/reinhede.htm

  3. [...] vor einiger Zeit haben wir für euch den ersten Teil über das Reinheitsgebot in Nordamerika, verfasst von Andi unserem Nordamerika-Korrespondenten, veröffentlicht. Den zweiten Teil [...]

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