Danke, Wilhelm IV., Herzog von Bayern – Das Reinheitsgebot

Felix | Februar 12, 2009 | Kommentare (5)

Kulinarisch sind wir in Deutschland schon sehr international. Wir essen Sushi beim Japaner, Döner in der Kebab-Bude. Aus der 2ltr. Buddel ein Gläschen Rotwein beim Italiener. Aber beim Bier da wird aufgepasst.

“Und das ist gut so”

Stellen sie sich doch einfach mal vor wie das früher war. Es gab Zutaten wie Rosmarin oder Bilsenkraut. Weizen oder Roggen waren dem Bäcker vorbehalten. Man gab dem Bier Ruß zu um es dunkel zu erhalten. Saures Bier wurde wieder mit Kreidemehl genießbar gemacht. Aber da Bier ja ein Hauptlebensmittel der Bevölkerung war, machte man sich schon immer Gedanken, ein gutes Getränk zu reichen. Es wurde das Reinheitsgebot geschaffen.

Das Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Zugleich ist es der Höhepunkt einer sich über mehrere Jahrhunderte hinweg erstreckende rechtlichen Entwicklung in Deutschland.

Wir haben für euch eine Chronik mit den Stationen der Entstehung des Reinheitsgebots verfasst:

Die ersten urkundlich nachweisbaren Ansätze in Deutschland waren:

Augsburg (1156)
Kaiser Barbarossa erteilte der Stadt Augsburg die berühmte “Justitia Civitatis Augustensis”, das älteste deutsche Stadtrecht. In dieser stand z.B. geschrieben: “wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er bestraft werden. Die Strafe betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.

Nürnberg (1393)
Im Beschluss des Stadtrates von Nürnberg wurde verfasst, dass nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden darf.

München (1420)
Es wurde beschlossen, das das Bier nach dem Brauen eine zeitlang lagern müsse.

Weißensee, Thüringen (1434)
Die Wirtshausverordnung “Statuta thaberna” legte fest, dass Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser gebraut werden darf.

Regensburg (1447)
Es wurde ein Stadtarzt beauftragt, das Bier regelmäßig zu kontrollieren (auch auf Zutaten). Nach den Berichten des Stadtarztes wurde 1453 eine Brauordnung verfasst.

München (1447)
Der Stadtrat verlangte von den Brauern, dass sie zum Bierbrauen nur Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfen.

Herzogtum Bayern-Landshut (1493)
Herzog Georg der Reiche erließ für sein Herzogtum dieselbe Vorschrift. Er setzte zur Kontrolle Bierbeschauer ein, die die Brauer regelmäßig kontrollierten.

Tag des Reinheitsgebotes: 23.April 1516
In Ingolstadt wurde das Reinheitsgebot von Herzog Wilhelm IV. für alle bayrischen Brauer erlassen.

“Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll. Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayrische=1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anders Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonderst wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm alleine und sonst niemanden erlaubt und verboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.”

Noch heute wird am 23.April der “Tag des Bieres” gefeiert.

Bayern (1572)
Eine Steuer für das einheimische Bier wird eingeführt

Hamburg (1695)
In der Hamburger Brauordnung werden die Brauer ermahnt, sich ein Beispiel an den süddeutschen Brauern zu nehmen.

Baden (1896) und Württemberg (1900) übernehmen das Reinheitsgebot.

1906 gilt im gesamten Reichsgebiet das Reinheitsgebot.

In der Bundes Republik Deutschland findet das Reinheitsgebot seine rechtliche Begründung im Biersteuergesetz (Hopfen, Malz, Wasser und Hefe).

Natürlich gibt es zum Reinheitsgebot auch fragwürdige Regelungen:
So werben beispielsweise bayrische Weissbierbrauereien damit, ihr Hefeweizen streng getreu dem Reinheitsgebot von 1516 herzustellen, nach welchem jedoch weder Weizen noch Hefe im Bier zulässig wären. Für die Herstellung für den Export bestimmten Bieres darf auch in Deutschland von den Bestimmungen des Reinheitsgebotes abgewichen werden.
usw.

Aber sind wir trotzdem froh, dass wir dieses Gesetz haben.
Zum Wohlsein.

Autor: bierfra


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Kommentare (5)

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  1. fussball sagt:

    muss mal was los werden. Finde diese Website echt klasse

  2. bierfra sagt:

    hallo,

    finde ich echt toll, wenn ihr die Website gut findet. Danke.

  3. Also insgesammt in ganz Deutsch schon 103 Reinheitsgebot … Und Veltins kippt Cola ins Bier !

  4. [...] Leser werde schon festgestellt haben, dass alle Autoren/Redakteure von Lieblingsbier.de das Reinheitsgebot von 1516 unterstützen. Ist ja an sich auch kein Wunder, denn wo findet man heute noch so ein reines [...]

  5. [...] am 23.April wurde in Deutschland der Tag des deutschen Bieres gefeiert. Euer Bier Online Magazin Lieblingsbier.de hat sich natürlich nicht lumpen lassen und [...]

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